Ashtanga Yoga Freiburg e.V.

Vorstand

Der Vorstand des Ashtanga Yoga Freiburg e.V. besteht aktuell aus 5 Vorstandsmitgliedern.
Dies sind, zusammen mit ihren Zuständigkeiten:

Tanja Polzin
Kontakt zu LehrerInnen und Vertretung Kassenwartin

Gabi Toussaint
Kassenwartin und Mitgliederverwaltung

Anja Heer
Mitgliederverwaltung und Website

Johannes Thomas
Raumvermietungen und Verwaltung der Räumlichkeiten


Website und Verwaltung der Räumlichkeiten

Mitgliederversammlung

Am Sonntag, 10. März findet die Mitgliederversammlung statt. Die Tagesordnung findet ihr hier.

Mitgliedschaft

Um eine Mitgliedschaft zu erwerben, bitte einen Mitgliedsantrag und die Teilnahmebedingungen ausfüllen und bei den Vorständen abgeben oder uns zuschicken. Mitglieder können durch ihre Mitgliedschaft an allen regulären Kursen teilnehmen, sowie die Räumlichkeiten zu Self-Practice Zeiten nutzen, um für sich selbst Ashtanga Yoga zu praktizieren. Werden spezielle Workshops angeboten, so können weitere Workshop-Gebühren anfallen und die Räumlichkeiten für diese Zeiten für Teilnehmer des jeweiligen Workshops reserviert sein. Mitglieder erhalten eine Ermäßigungen für die jeweiligen Workshops.

Es kann auch eine Fördermitgliedschaft beantragt werden, falls ihr den Verein ideell unterstützen wollt, aktuell aber keine Möglichkeit habt, selbst aktiv zu praktizieren. Spenden sind natürlich ebenfalls willkommen. Fördermitgliedschaften und Spenden sind von der Steuer absetzbar, da wir ein gemeinnützig eingetragener Verein sind.

Bankverbindung:
Ashtanga Yoga Freiburg e.V.
IBAN DE45 6809 0000 0043 5496 00
BIC GENODE61FR1
Volksbank Freiburg

Satzung Ashtanga Yoga Freiburg e.V.

§ 1 Name und Sitz

  1. Der am 23.05.2020 in Freiburg gegründete Verein führt den Namen Ashtanga Yoga Freiburg e.V. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg eingetragen.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Freiburg.

§ 2 Zweck und Mittel

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.“
  2. Der Vereinszweck ist die Förderung des Sports und der Gesundheit der Allgemeinheit durch das Praktizieren von Körperübungen (Asanas) und Vinyasas im Yoga, insbesondere des Ashtanga Yoga im Mysore Stil in Verbindung mit Atemtechniken.
  3. Darüber hinaus ist Vereinszweck auch die Vermittlung der Grundlagen der Yogaphilosophie (nach Patanjali), des kulturellen Hintergrunds dieser Yogaschule, der yogischen Lebensweise und Praktika, zu der ethisches Handeln und die Entwicklung eines gesunden und harmonischen Lebensstils zählen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

  1. Angebot von eigenständigem Üben (Self-Practice), unterstütztem Üben (Mysore Stil), geführtem Üben (Led class), Workshops, Veranstaltungen und Vorträgen.
  2. Durchführung von spirituellen Übungen und Unterweisungen.
  3. Einladung von Lehrer*innen und Gastreferenten*innen.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Der Verein finanziert sich durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen.
  6. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
  7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 Mitgliedschaft

Der Verein hat aktive Mitglieder und Fördermitglieder.

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
  2. Die Mitgliedschaft wird durch Beitritt erworben. Der Aufnahmeantrag ist beim Vorstand zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Die Aufnahme ist vollzogen, sobald dem Antragsteller*in eine schriftliche Bestätigung darüber zugegangen ist.
  3. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung an.
  4. Fördermitglieder haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, können aber nicht in den Vorstand gewählt werden.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein.
  2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand und dem/der Schatzmeister*in. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Quartalsende.
  3. Der Ausschluss kann nur durch den Vorstand beschlossen werden bei:
  • Beitragsrückstand eines Mitglieds von 3 Monaten
  • Grobem Verstoß gegen die Vereinssatzung
  • Unehrenhaftem Verhalten des Mitglieds oder
  • Schädigung des Vereins.

Dem /der Betroffenen ist vorher Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Alle Beschlüsse sind schriftlich mitzuteilen.

Jedes ausscheidende Mitglied hat die Beiträge bis zum Quartalsende in voller Höhe zu erbringen, auch wenn die Mitgliedschaft vorher endet.

§ 6 Beiträge

Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

Der Vorstand kann in Einzelfällen Beiträge teilweise erlassen oder stunden.

§ 7 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 8 Mitgliedsversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht durch die Satzung anderen Organen übertragen sind.
  2. Der Vorstand hat das Recht, bei Bedarf jederzeit eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Auf schriftlichen Antrag von ¼ der Mitglieder ist der Vorstand zur Einberufung einer Mitgliederversammlung verpflichtet.
  3. Mitgliederversammlungen werden mindestens 14 Tage vorher per Aushang und per Email einberufen.
  4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einfacher Mehrheit gefasst.
  5. Es ist ein Protokoll der Versammlung zu führen. Das der Vorstand zu unterschreiben hat.

§ 9 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus 3-5 gleichberechtigten Mitgliedern, von denen einer das Amt des Kassenwartes wahrnimmt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder erschienen ist. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
  2. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; jeweils zwei seiner Mitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt bzw. ein Mitglied mit mindestens einer schriftlichen Vollmacht eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
  3. Der Kassenwart trägt Verantwortung für die Kassengeschäfte und hat jährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, der von zwei Rechnungsprüfer*innen geprüft und durch die Mitgliedsversammlung bestätigt wird.
  4. Die Vorstandsmitglieder werden auf der Jahreshauptversammlung auf 1 Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist der verbleibende Vorstand berechtigt, ein anderes Mitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch mit der Wahrnehmung der Aufgaben zu betrauen.

§ 10 Haftungsausschluss

Der Verein und seine Veranstaltungsleiter*innen haften nicht für durch die Teilnahme an den MYSORE- Stunden, an Lehrgängen und Trainingseinheiten eingetretenen Unfällen und deren Folgen. Das gleiche gilt auch für Sachschäden. Die gesetzlichen Bestimmungen des§ 31 BGB (Organhaftung) bleibt davon unberührt.

§ 11 Satzungsänderung und Vereinsauflösung

  1. Eine Satzungsänderung oder eine Auflösung des Vereins kann nur durch den Beschluss einer einfachen Mehrheit einer ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen.
  2. Die Satzungsänderung oder Vereinsauflösung muss als Tagesordnungspunkt auf der Einladung zur Mitgliederversammlung aufgeführt werden.
  3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Ärzte Ohne Grenzen e.V., Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 12 Beiträge

Die Höhe der Beiträge und die Fälligkeit werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.